Schulungsmodul 03 · Datenschutz & Recht

Datenschutz & Recht –
Klientendaten schützen

Art. 9 DSGVO, Schweigepflicht und Sozialdatenschutz schützen besonders sensible Daten. Was das für den KI-Einsatz in der AWO bedeutet, was erlaubt ist, wo die rote Linie liegt — und was der EU AI Act verlangt.

Art. 9 DSGVO erklärt Schweigepflicht Das Ampelsystem Erfinden statt anonymisieren Im Haus regeln EU AI Act

Das müssen Sie wissen

Art. 9 DSGVO — Was ist das?

Die DSGVO stuft bestimmte Daten als „besondere Kategorien“ ein (Art. 9). Für die AWO sind viele davon täglich relevant — und einige weitere Daten sind in der Sozialwirtschaft genauso sensibel, auch wenn sie rechtlich anders geschützt sind.

Die wichtigste Regel für die AWO: Klientendaten gehören nicht in eine KI

Informationen über Klienten, Pflegebedürftige, betreute Kinder oder beratene Personen fallen häufig unter Art. 9 DSGVO und fast immer unter die Schweigepflicht. In allgemeine KI-Tools gehören sie nicht — auch nicht anonymisiert, auch nicht in Business-Versionen. Für Übungen und Vorlagen gilt: Fälle erfinden statt echte Fälle anonymisieren.

Gesundheitsdaten

Diagnosen, Pflegegrade, Medikamente, Erkrankungen, Schwangerschaft — egal ob von Klienten oder Mitarbeitern.

Psychische Gesundheit

Beratungsanlässe, psychiatrische Diagnosen, Suchtproblematiken — höchste Schutzstufe.

Sexualleben & Familienplanung

Schwangerschaftskonflikt, Verhütung, sexuelle Orientierung — Art. 9 DSGVO. In der Schwangerenberatung Alltag.

Kinder & Jugendliche

Kein eigener Art.-9-Fall, aber nach der DSGVO besonders schutzwürdig (Erwägungsgrund 38) — in Jugendhilfe, Erziehungsstellen und Familienangeboten zusätzlich durch das SGB VIII geschützt.

Sozialdaten

Leistungsbezug, finanzielle Situation, Fallnummern — alles, was auf eine Hilfebedürftigkeit schließen lässt. Bei Ämtern durch das SGB X geschützt — die AWO als freier Träger übernimmt diese Pflichten über die Verträge mit Jugendamt und Kostenträgern.

Herkunft & Überzeugungen

Ethnische Herkunft, Religion, politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit.

Biometrische Daten & Fotos

Fingerabdrücke, Gesichts- oder Stimmerkennung sind Art.-9-Daten, wenn sie zur Identifizierung dienen. Fotos sind personenbezogene Daten und verraten oft den Betreuungskontext. Eine vorhandene Foto-Einwilligung (z. B. für die Homepage) gilt nicht für eine KI-Bearbeitung. Fotos von Klienten und Kindern gehören nie in eine KI.

⚖️ Art. 9 DSGVO im Volltext lesen →

Oft die strengere Regel

Schweigepflicht & Sozialdatenschutz

Neben der DSGVO gelten in der Sozialwirtschaft weitere Schutzschichten. Für Beratung, Jugendhilfe und Betreuung sind sie häufig sogar entscheidender.

§ 203 StGB — Schweigepflicht

Staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, Fachkräfte in Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung, in anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sowie Pflegefachkräfte machen sich strafbar, wenn sie anvertraute Geheimnisse unbefugt offenbaren. Die Eingabe in ein KI-Tool ist ein Offenbaren — und beim üblichen Chat-Einsatz unbefugt. Die Schweigepflicht gilt auch für Verwaltungskräfte und alle, die an der Arbeit mitwirken.

Sozialdatenschutz — SGB X & SGB VIII

Sozialdaten sind bei Ämtern durch das SGB X geschützt; freie Träger übernehmen diese Pflichten über ihre Verträge. In der Kinder- und Jugendhilfe gilt zusätzlich der besondere Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII: Was in persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut wurde, darf nur in engen Grenzen weitergegeben werden — das gilt über die Vereinbarungen mit dem Jugendamt auch für freie Träger.

Schwangerenberatung

In der Schwangerschaftskonfliktberatung können Ratsuchende auf Wunsch anonym bleiben (§ 6 SchKG); für alle Beratungen gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Vertraulichkeit ist hier nicht nur Pflicht, sondern die Grundlage des Angebots — schon der Eindruck, Inhalte könnten „in eine KI“ gehen, beschädigt Vertrauen.

Für die Praxis heißt das

Was Ihnen oder Ihrem Team in Beratung, Betreuung oder Hilfeplanung anvertraut wurde, gehört nicht in ein KI-Tool — auch nicht „nur kurz zum Umformulieren“ und auch nicht in eine Business-Version. Ob und wie eine speziell abgesicherte Lösung (z. B. in der Fachsoftware) zulässig ist, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Passiert? Nicht vertuschen.

Wenn doch einmal Klienten- oder Personaldaten in ein KI-Tool geraten sind: Chat löschen, Zeitpunkt und Tool notieren und sofort Leitung und Datenschutzbeauftragten informieren. Das Haus muss innerhalb von 72 Stunden prüfen, ob eine Meldung an die Datenschutzaufsicht nötig ist (Art. 33 DSGVO). Wer meldet, handelt richtig — gefährlich wird es erst durch Schweigen.

Praktische Orientierung

Das Ampelsystem: Was darf in die KI?

Eine klare Übersicht für den AWO-Alltag. Sie gilt nur für KI-Tools, die Ihr Haus freigegeben hat. Im Zweifel gilt: weglassen und den Datenschutzbeauftragten fragen.

Eingabe in die KIAmpelBegründung
Eigene Entwürfe, Berichte ohne Personenbezug🟢 ProblemlosKeine schützenswerten Daten enthalten
Strukturierte Stichpunkte zu Projekten und Zahlen🟢 ProblemlosKein Personenbezug — Achtung bei sehr kleinen Zahlen (z. B. nach Ort oder Alter), die auf Einzelpersonen schließen lassen
Vorlagen erstellen (ohne echte Namen / Daten)🟢 ProblemlosMustertext ohne reale Personen
Erfundene Fälle für Schulungen und Übungen🟢 ProblemlosKeinem realen Fall nachgebildet (Abschnitt unten)
Anonymisierte echte Fälle🟡 Nur nach RückspracheNur mit Datenschutzbeauftragtem — gerade im ländlichen Raum sind Personen schnell wiedererkennbar
Namen von Mitarbeitern im Protokoll🟡 Mit VorsichtBesser durch Rollen ersetzen („Teamleitung“) — auf eine Einwilligung kann man sich im Arbeitsverhältnis kaum stützen
Personalangelegenheiten mit Namen oder erkennbarer Person (Krankheit, BEM, Abmahnung, Beurteilung, Bewerbung, Zeugnis)🔴 VerbotenBeschäftigtendaten, teils Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) — nur als Muster ohne Personenbezug
Klientenname + Situation / Diagnose🔴 VerbotenArt. 9 DSGVO und Schweigepflicht — keine Ausnahmen
Gesprächsinhalte aus Beratung oder Hilfeplanung „zum Umformulieren“🔴 VerbotenAnvertraute Inhalte (§ 203 StGB, § 65 SGB VIII) — Details machen Personen oft erkennbar
Fallnummer + Pflegegrad + Medikamente🔴 VerbotenKombination macht Person identifizierbar
Kind-Name + Entwicklungsstand + Elternprobleme🔴 VerbotenBesonders schutzbedürftig: Minderjährige
Fotos von Klienten oder Schutzbefohlenen🔴 Absolut verbotenRecht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht, besonderer Schutz von Kindern
Öffnet eine druckoptimierte Ansicht — als Aushang am Arbeitsplatz. Hinweis: Schulungsmaterial, keine Dienstanweisung; verbindlich ist die KI-Regelung Ihres Hauses.

Praktisch umsetzen

Erfinden statt anonymisieren

Für Schulungen, Übungen und Vorlagen braucht es keine echten Fälle: Lassen Sie die KI einen typischen Fall erfinden. Echte Fälle — auch anonymisiert — gehören nicht in allgemeine KI-Tools. Muss doch einmal ein realer Sachverhalt beschrieben werden (etwa für eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten), helfen diese vier Schritte beim Anonymisieren:

1
Namen durch Rollen ersetzen

Statt „Frau Müller, 19 Jahre, zweites Kind“ schreiben: „eine junge Ratsuchende“. Statt „Familie Schmidt“ schreiben: „eine betreute Familie“.

Niemals: Initialen + Alter + Einrichtung. Das ist oft noch identifizierbar.
2
Diagnosen verallgemeinern

Statt spezifischer Diagnosen oder Lebensumstände: „eine junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf im Alltag“ oder „ein Kind mit Entwicklungsbesonderheiten“.

3
Ortsbezüge entfernen

Keine Ortsnamen, Außensprechstunden, Wohngruppen oder Adressen, die auf eine Person schließen lassen.

4
Den Wiedererkennungs-Test machen

Fragen Sie sich: Könnte ein Kollege oder Nachbar, der die Situation kennt, die Person erkennen? Wenn ja — noch weiter anonymisieren. Gerade im ländlichen Raum reichen oft schon zwei, drei Details.

Erfundenes Fallbeispiel für Schulungszwecke Ich brauche ein erfundenes Fallbeispiel für eine Teamschulung zum Thema [Thema, z. B. Gesprächsführung bei Ambivalenz / Abgrenzung bei Krisenanrufen / Zusammenarbeit mit dem Jugendamt]. Wofür: Das Team soll daran typische Herausforderungen in einer [Einrichtung, z. B. Schwangerenberatung / Erziehungsstelle / betreutes Wohnen] üben. Grenzen: Erfinde den Fall vollständig — er darf keinem realen Fall nachgebildet sein. Fertig ist es, wenn der Fall eine halbe Seite lang ist und mit drei Diskussionsfragen endet.

Für Ihre Einrichtung

Im Haus regeln

Ob KI erlaubt wird und wie, entscheidet die Geschäftsführung — gemeinsam mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat. Eine Vorlage für den Entwurf einer KI-Nutzungsrichtlinie finden Sie in Modul 07.

Empfehlung
  • Lassen Sie die fertige Richtlinie von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen
  • Hängen Sie die Ampel-Übersicht in Aufenthaltsräumen und Büros aus
  • Thematisieren Sie KI-Datenschutz einmal jährlich in der Teambesprechung
  • Bei Unsicherheit: Lieber nicht eingeben. Ein erfundenes Beispiel tut es fast immer auch.
⚖️ EU AI Act — was Ihr Haus wissen muss
  • KI-Kompetenz (Art. 4): Wer als Arbeitgeber KI einsetzt — auch ChatGPT & Co. im Büroalltag —, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern. So gilt es seit einer Änderung im Juli 2026 (vorher war die Pflicht strenger). Schulungen wie diese sind der einfachste Nachweis — dokumentieren Sie die Teilnahme.
  • Chatbots kennzeichnen (Art. 50) — gilt seit 2. August 2026: Wenn ein KI-Chatbot direkt mit Menschen kommuniziert (z. B. auf Ihrer Website), muss für sie erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen. Achten Sie bei Anbietern darauf — stellt Ihr Haus selbst einen Chatbot bereit, liegt die Kennzeichnung bei Ihnen.
  • KI-Texte veröffentlichen: Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Wer KI-Entwürfe prüft und freigibt (Human in the Loop), ist hier in der Regel auf der sicheren Seite. Realistische KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse vortäuschen (Deepfakes), sind immer zu kennzeichnen.
  • Aufsicht: Zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI ist in Deutschland die Bundesnetzagentur (KI-Marktüberwachungsgesetz, in Kraft seit 29. Juli 2026). Für den Datenschutz bleibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg zuständig.
  • Bußgelder: Betreffen Sie praktisch nur, wenn Ihr Haus selbst einen Chatbot oder KI-Inhalte ohne Prüfung veröffentlicht. Rechtsstand: September 2026.
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