Rechtlicher Rahmen
Schulen sind keine Unternehmen — aber die DSGVO gilt trotzdem. Hier die wichtigsten Regeln für den KI-Einsatz in der Schule.
| Situation | DSGVO-Ampel | Begründung |
|---|---|---|
| Lehrpläne und eigene Materialien in KI verwenden | 🟢 Kein Problem | Keine personenbezogenen Daten |
| Elternbrief ohne Namen in KI formulieren | 🟢 Kein Problem | Keine Personenbezüge |
| Schülerarbeiten anonymisiert als Beispiel | 🟡 Mit Vorsicht | Identifizierung muss ausgeschlossen sein |
| Zeugnis mit Schülernamen in Cloud-KI | 🟡 Schulträger fragen | Je nach Bundesland und Schulträger unterschiedlich |
| Schülerfotos in KI hochladen | 🔴 Verboten | Bildrechte Minderjähriger, absolute Grenze |
| Vollständige Schülerakten oder Noten | 🔴 Verboten | Besonders sensible personenbezogene Daten |
Jede Schule hat (oder sollte haben) einen Datenschutzbeauftragten. Bevor KI schulweit eingeführt wird, sollte dieser eingebunden werden.
Neues EU-Recht
Der EU AI Act ist seit 2024 in Kraft und wurde im Juli 2026 durch den „Digital Omnibus“ (Verordnung (EU) 2026/1744) angepasst. Bildung ist ein sensibles Anwendungsfeld — hier die Konsequenzen für den Schulalltag.
KI-Systeme, die Schüler benoten, klassifizieren oder über Bildungswege entscheiden, gelten als Hochrisiko-KI (Art. 6). Sie erfordern Risikomanagement, menschliche Kontrolle und Dokumentation. Einfache Schreibhilfen sind das nicht. Durch den Digital Omnibus gelten diese Pflichten erst ab 2. Dezember 2027 (statt August 2026).
Wenn Menschen mit einer KI interagieren (z. B. Schüler mit einem Chatbot), muss das klar erkennbar sein. Künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audios („Deepfakes“) müssen gekennzeichnet werden. Für Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Aufsicht vorgesehen.
Seit Februar 2025 müssen Einrichtungen, die KI einsetzen, für KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Der Digital Omnibus hat das im Juli 2026 abgeschwächt: Gefordert ist nun, den Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen – ein bestimmtes Niveau ist nicht mehr vorgeschrieben. Die KMK-Handlungsempfehlung (Oktober 2024) setzt zusätzlich auf Fortbildung für Lehrkräfte.
KI als persönliches Arbeitswerkzeug für Vorbereitung und Verwaltung ist unkritisch. Consumer-Tarife (ChatGPT Free, Gemini ohne Workspace-Vertrag) dürfen nicht für Schülerdaten genutzt werden.
Erste Wahl sind die Angebote der Länder: in Sachsen der KI-Assistent KAI (Schullogin), in mehreren anderen Ländern AIS.chat (früher telli). Darüber hinaus gibt es spezialisierte Plattformen mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV):
Systematisch aufbauen
KI-Kompetenz ist keine Fähigkeit, die man einmalig erlernt — sie muss kontinuierlich aufgebaut, aktualisiert und an Schüler weitergegeben werden.
Wer nutzt KI bereits, wer nicht? Wo gibt es Berührungsängste, wo schon Best Practices? Kurze Umfrage im Kollegium als Startpunkt.
Ein bis zwei Lehrkräfte bauen Kompetenz auf und geben sie weiter. Kleine interne Workshops, keine große Veranstaltung. Praxis schlägt Theorie.
Gemeinsam mit Schulleitung, Datenschutzbeauftragtem und Elternvertreter: Was ist erlaubt, was nicht, wie gehen wir mit KI um?
KMK-Empfehlung Oktober 2024: Prüfungsformate überdenken — klassische Hausaufgaben taugen nicht mehr als alleiniger Leistungsnachweis. Mehr mündliche und prozessbegleitende Phasen einplanen.Schüler nicht nur belehren — sie mitgestalten lassen. Was erleben sie? Welche Tools nutzen sie privat? Ehrliches Gespräch statt Verbot.
KI entwickelt sich schnell. Was heute gilt, kann in sechs Monaten überholt sein. Jährliche Reflexion im Kollegium einplanen.