Schulungsmodul 08 · Kompetenz & Recht

KI-Kompetenz & Datenschutz –
was Schulen wissen müssen

DSGVO im Schulkontext, EU AI Act, schulrechtliche Fragen und wie man KI-Medienkompetenz systematisch aufbaut — das Modul für alle, die Verantwortung tragen.

DSGVO für SchulenEU AI ActKI-Kompetenz aufbauen

Rechtlicher Rahmen

DSGVO im Schulkontext – das Wichtigste

Schulen sind keine Unternehmen — aber die DSGVO gilt trotzdem. Hier die wichtigsten Regeln für den KI-Einsatz in der Schule.

SituationDSGVO-AmpelBegründung
Lehrpläne und eigene Materialien in KI verwenden🟢 Kein ProblemKeine personenbezogenen Daten
Elternbrief ohne Namen in KI formulieren🟢 Kein ProblemKeine Personenbezüge
Schülerarbeiten anonymisiert als Beispiel🟡 Mit VorsichtIdentifizierung muss ausgeschlossen sein
Zeugnis mit Schülernamen in Cloud-KI🟡 Schulträger fragenJe nach Bundesland und Schulträger unterschiedlich
Schülerfotos in KI hochladen🔴 VerbotenBildrechte Minderjähriger, absolute Grenze
Vollständige Schülerakten oder Noten🔴 VerbotenBesonders sensible personenbezogene Daten
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Schul-Datenschutzbeauftragter einbeziehen

Jede Schule hat (oder sollte haben) einen Datenschutzbeauftragten. Bevor KI schulweit eingeführt wird, sollte dieser eingebunden werden.

Neues EU-Recht

EU AI Act – was Schulen wissen müssen

Der EU AI Act ist seit 2024 in Kraft und wurde im Juli 2026 durch den „Digital Omnibus“ (Verordnung (EU) 2026/1744) angepasst. Bildung ist ein sensibles Anwendungsfeld — hier die Konsequenzen für den Schulalltag.

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Hochrisiko-Systeme

KI-Systeme, die Schüler benoten, klassifizieren oder über Bildungswege entscheiden, gelten als Hochrisiko-KI (Art. 6). Sie erfordern Risikomanagement, menschliche Kontrolle und Dokumentation. Einfache Schreibhilfen sind das nicht. Durch den Digital Omnibus gelten diese Pflichten erst ab 2. Dezember 2027 (statt August 2026).

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Transparenzpflicht — seit 2. August 2026

Wenn Menschen mit einer KI interagieren (z. B. Schüler mit einem Chatbot), muss das klar erkennbar sein. Künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audios („Deepfakes“) müssen gekennzeichnet werden. Für Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Aufsicht vorgesehen.

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KI-Kompetenz (Art. 4)

Seit Februar 2025 müssen Einrichtungen, die KI einsetzen, für KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Der Digital Omnibus hat das im Juli 2026 abgeschwächt: Gefordert ist nun, den Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen – ein bestimmtes Niveau ist nicht mehr vorgeschrieben. Die KMK-Handlungsempfehlung (Oktober 2024) setzt zusätzlich auf Fortbildung für Lehrkräfte.

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Für Lehrkräfte gilt

KI als persönliches Arbeitswerkzeug für Vorbereitung und Verwaltung ist unkritisch. Consumer-Tarife (ChatGPT Free, Gemini ohne Workspace-Vertrag) dürfen nicht für Schülerdaten genutzt werden.

DSGVO-geprüfte Tools für Schulen (Deutschland)

Erste Wahl sind die Angebote der Länder: in Sachsen der KI-Assistent KAI (Schullogin), in mehreren anderen Ländern AIS.chat (früher telli). Darüber hinaus gibt es spezialisierte Plattformen mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV):

  • fobizz — weit verbreitet, DSGVO-geprüfte KI-Oberflächen für Lehrkräfte und Schüler, dazu Fortbildungsmodule
  • SchulKI — lehrerzentrischer Ansatz, strikte europäische Datenschutzstandards
  • fiete.ai — KI-Feedback auf Schülertexte in Echtzeit, kein „KI-Ton"
  • to teach — KI-Assistenz zur Erstellung differenzierter Unterrichtsmaterialien
  • eduki — kombiniert Lehrer-Materialmarktplatz mit KI-Tools zur Erstellung und Anpassung

Systematisch aufbauen

KI-Kompetenz an der Schule entwickeln

KI-Kompetenz ist keine Fähigkeit, die man einmalig erlernt — sie muss kontinuierlich aufgebaut, aktualisiert und an Schüler weitergegeben werden.

1
Bestandsaufnahme: Wo steht das Kollegium?

Wer nutzt KI bereits, wer nicht? Wo gibt es Berührungsängste, wo schon Best Practices? Kurze Umfrage im Kollegium als Startpunkt.

2
Kollegiale Weiterbildung

Ein bis zwei Lehrkräfte bauen Kompetenz auf und geben sie weiter. Kleine interne Workshops, keine große Veranstaltung. Praxis schlägt Theorie.

3
Schulweite KI-Vereinbarung entwickeln

Gemeinsam mit Schulleitung, Datenschutzbeauftragtem und Elternvertreter: Was ist erlaubt, was nicht, wie gehen wir mit KI um?

KMK-Empfehlung Oktober 2024: Prüfungsformate überdenken — klassische Hausaufgaben taugen nicht mehr als alleiniger Leistungsnachweis. Mehr mündliche und prozessbegleitende Phasen einplanen.
4
Schüler einbeziehen

Schüler nicht nur belehren — sie mitgestalten lassen. Was erleben sie? Welche Tools nutzen sie privat? Ehrliches Gespräch statt Verbot.

5
Regelmäßig aktualisieren

KI entwickelt sich schnell. Was heute gilt, kann in sechs Monaten überholt sein. Jährliche Reflexion im Kollegium einplanen.